Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Tegel Projekt GmbH bemüht sich darum, ihren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) gefordert. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die folgenden Webseiten:

www.tegelprojekt.de
www.schumacher-quartier.de
www.urbantechrepublic.de
www.berlintxl.de 

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde zuletzt am 09.12.2022 von Constanze Döll, Bereich Standortmanagement, geprüft.

Wie barrierefrei ist das Angebot?
Diese Webseite erfüllt nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0. Die Webseite wird 2023 mit Hilfe des BITV 2.0 auf Barrierefreiheit getestet.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Wir sind darum bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zu gestalten und überprüfen die Inhalte aller Webseiten auf Barrierefreiheit kontinuierlich und setzen Verbesserungen um. Sollten Ihnen Inhalte oder Angebote auffallen, die nicht barrierefrei sind, informieren Sie uns bitte unter redaktion@berlintxl.de
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind ausfolgenden Gründen nicht oder nur teilweise barrierefrei:

  • Wir versehen Videos nur teilweise mit Untertiteln. Die Barrierefreiheit ist darüber hinaus nur teilweise erfüllt, weil wir aus Ressourcengründen nur das gesprochene Wort transkribieren. Wir stellen aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung keine Transkription informationstragender Elemente (Geräusche, Lachen, Applaus, etc.), keine Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos bereit.
  • Wir setzen vereinzelt und zeitlich beschränkt Schriftgrafiken in Bannern ein, versehen diese aber in der Regel mit Alternativtexten.
  • PDF-Dokumente sind nur teilweise barrierefrei. Neu erstellte Dokumente werden in der Regel barrierefrei gestaltet. Dokumente älteren Datums (z.B. Informationsbroschüren) werden nicht überarbeitet, weil eine allumfassende Umstellung einer unverhältnismäßigen Belastung gleichkäme. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie ein bestimmtes Dokument in einem barrierefreien Format benötigen.
  • Es kann vorkommen, dass Bilder, Grafiken und Objekte keine Alt-Texte enthalten, Linktexte unverständlich sind, Abkürzungen und fremdsprachige Abschnitte nicht ausgezeichnet sind. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir den Fehler beheben können.
  • Es kann vorkommen, dass die semantische und programmatische Gestaltung auf den Websites ungenügende oder fehlerhafte ist (Überschriften und Überschriftenhierarchie, Hervorhebungen).
  • Nicht alle Bedienelemente sind per Tastatur Erreich- und bedienbar. Auch der Tastaturfokus ist zum Teil nicht deutlich sichtbar.
  • Videos mit Gebärdensprache wollen wir nach Möglichkeit zur Verfügung stellen.
  • Die Website bietet im Moment keine leichte Sprache. Informationen in leichter Sprache werden 2023 ergänzt.
  • Die Webseiten sind in der Regel so gestaltet, dass die Prinzipien der Wahrnehmbarkeit und Bedienbarkeit gegeben sind. Einige Kontraste sind noch nicht barrierefrei, u.a. von Bedienelementen.
  • Bei einigen Eingabefeldern fehlen möglicherweise Labels. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail, falls Sie dadurch eine Anfrage o.ä. nicht absenden könne.
  • Die Websites weisen zum Teil Syntaxfehler auf.

 

Weitere Informationen zu „Barriere melden“ finden Sie hier: https://schumacher-quartier.de/barriere-melden/